Hinweis zu Dreharbeiten in der Straße Kleine Horst
Am Donnerstag, den 18. September 2025, finden in der Zeit von ca. 19:30 bis 22:00 Uhr Dreharbeiten in der Straße Kleine Horst (Ecke Sodenkamp) statt.
Um die Sicherheit der beteiligten Mitarbeiter zu gewährleisten, wird es während der Dreharbeiten kurzzeitige Sperrungen der Straße an der genannten Ecke geben. Diese Sperrungen dauern jeweils nur wenige Minuten.
Wir bitten alle Vereinsmitglieder und Verkehrsteilnehmer um Verständnis und danken für Ihre Rücksichtnahme!
Oktoberfest im Vereinshaus
Am 27. September steigt wieder unser Oktoberfest im Vereinshaus. Anmeldungen gern hier über die Homepage.
Gartenbegehung
Liebe Gartenfreunde,
ab Sonntag, den 10.08.2025 werden wir mit Gartenbegehung beginnen. Unsere beiden Fachberaterinnen sind bei den Begehungen dabei und stehen euch mit Rat und Tat zur Verfügung. Wir starten mit den Begehungen um 10:oo Uhr. Bitte sorgt dafür, dass wir ungehindert auf Eure Parzellen gelangen können.
Liebe Grüße Euer Vorstand
Verbrennung von Gartenabfällen nicht mehr zulässig
Seit dem 18. Oktober 2017 ist die Verbrennung von Gartenabfällen in Privat- und Kleingärten sowie öffentlichen Einrichtungen nicht mehr zulässig.
Der Senat verfolgt mit dieser Maßnahme folgende Ziele:
Eine Verbesserung der Luftqualität in Hamburg durch weniger Feinstaub
Eine Verminderung der Beeinträchtigung des meist dicht besiedelten nachbarschaftlichen Umfeldes durch Rauchbelästigung
Eine weitergehende Steuerung der Bioabfallströme zur Stadtreinigung Hamburg zur Gewinnung von Energie und Kompost aus Biomasse
Die Beseitigung von Gartenabfällen durch Verbrennung ist damit eine Ordnungswidrigkeit.
Gartenabfälle richtig entsorgen
Weiterhin erlaubt ist die Verwertung von Gartenabfällen, zum Beispiel durch Kompostierung oder Mulchen. Um Gartenabfälle zu entsorgen, gibt es in Hamburg zudem nahezu flächendeckend die Biotonne. Darüber hinaus nimmt die Stadtreinigung an allen Recyclinghöfen Gartenabfälle von Privathaushalten bis zu 1 m³ pro Anfahrt kostenlos an und Laub wird in der Laubsaison in speziellen Laubsäcken auch direkt am Grundstück abgeholt.
Weitere Information
Erlaubt bleibt das Anzünden von privaten Brauchtumsfeuern wie Lagerfeuern, Grillfeuern oder Osterfeuern unter Beachtung der Brandschutzrichtlinien, wenn sie nicht für die Abfallbeseitigung genutzt werden. Hierfür sind nur trockene, naturbelassene Hölzer zugelassen. Auch die großen, von Bezirksämtern genehmigten, öffentlichen Osterfeuer sind als Brauchtumsfeuer nach wie vor zulässig.